{"id":2335,"date":"2026-03-30T18:43:39","date_gmt":"2026-03-30T16:43:39","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lyynx.eu\/agb\/"},"modified":"2026-08-28T12:15:35","modified_gmt":"2026-08-28T10:15:35","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.lyynx.eu\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div class=\"et_pb_section_0 et_pb_section et_section_regular et_flex_section preset--module--divi-section--default\">\n<div class=\"et_pb_row_0 et_pb_row et_flex_row preset--module--divi-row--default\">\n<div class=\"et_pb_column_0 et_pb_column et-last-child et_flex_column et_pb_css_mix_blend_mode_passthrough et_flex_column_24_24 et_flex_column_24_24_tablet et_flex_column_24_24_phone\">\n<div class=\"et_pb_text_0 et_pb_text et_pb_bg_layout_light et_pb_module et_flex_module preset--module--divi-text--default\"><div class=\"et_pb_text_inner\"><p>LYYNX Consulting GmbH<\/p>\n<h1>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<br class=\"lyynx-desktop-break\"\/>Service und Consulting<\/h1>\n<\/div><\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n\n<div class=\"et_pb_section_1 et_pb_section et_section_regular et_flex_section preset--module--divi-section--default\">\n<div class=\"et_pb_row_1 et_pb_row et_flex_row preset--module--divi-row--default\">\n<div class=\"et_pb_column_1 et_pb_column et-last-child et_flex_column et_pb_css_mix_blend_mode_passthrough et_flex_column_24_24 et_flex_column_24_24_tablet et_flex_column_24_24_phone\">\n<div class=\"et_pb_text_1 et_pb_text et_pb_bg_layout_light et_pb_module et_flex_module preset--module--divi-text--default\"><div class=\"et_pb_text_inner\"><h3 style=\"margin-bottom: 20px;\">1. Allgemeine Grundlagen | Geltungsbereich<\/h3>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>1.1<\/strong> F\u00fcr s\u00e4mtliche Rechtsgesch\u00e4fte zwischen dem Auftraggeber und LYYNX Consulting GmbH, Seestadtstra\u00dfe 27, 1220 Wien, (im Folgenden LYYNX oder Auftragnehmer) gelten ausschlie\u00dflich diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Ma\u00dfgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses g\u00fcltige Fassung. <\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>1.2<\/strong> Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen von LYYNX in der jeweils g\u00fcltigen Form, gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Rechtsbeziehungen zwischen LYYNX und dem Auftraggeber, soweit diese nicht blo\u00df projektspezifisch sind, somit auch dann, wenn bei weiteren Vertragsabschl\u00fcssen nicht ausdr\u00fccklich darauf Bezug genommen wird.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>1.3<\/strong> Entgegenstehende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers sind gegen\u00fcber LYYNX unwirksam, es sei denn, diese werden von LYYNX ausdr\u00fccklich schriftlich anerkannt. Ansonsten widerspricht LYYNX bereits jetzt den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedienungen des jeweiligen Auftraggebers ausdr\u00fccklich. \u00c4nderungen der Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und Allgemeine Gesch\u00e4ftsbeziehungen von LYYNX werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht binnen zwei Wochen schriftlich diesen widerspricht. Ab G\u00fcltigkeit der neuen Vereinbarung gelten die \u00c4nderungen der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbeziehungen auch f\u00fcr alle anderen noch laufenden Vertr\u00e4ge als vereinbart. F\u00fcr den Fall von Widerspr\u00fcchen zwischen den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbeziehungen von LYYNX und solchen des Auftraggebers, gehen die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbeziehungen von LYYNX jenen des Auftraggebers vor.    <\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>1.4<\/strong> \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen dieser Vereinbarung, auch Zusatzvereinbarungen, bed\u00fcrfen zu ihrer G\u00fcltigkeit der Schriftform. Auf dieses Formerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchf\u00fchrbar sein, so ist die unwirksame Bestimmung bei Vertr\u00e4gen durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am n\u00e4chsten kommt, zu ersetzen.  <\/p>\n<h3 style=\"margin-top: 50px; margin-bottom: 20px;\">2. Umfang des Beratungsauftrages | Stellvertretung | Change Request Verfahren<\/h3>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>2.1<\/strong> Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich in Form einer Servicebeschreibung (Statement of Work) vereinbart.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>2.2<\/strong> LYYNX ist berechtigt, die LYYNX obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch sachkundige Dritte erbringen zu lassen (Fremdleistung). Die Beauftragung durch LYYNX erfolgt entweder im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers oder im eigenen Namen und auf eigene Rechnung von LYYNX. Unabh\u00e4ngig von der gew\u00e4hlten Form der Beauftragung sind die jeweiligen Auftragnehmer von LYYNX keine Erf\u00fcllungsgehilfen von LYYNX. LYYNX haftet daher nur f\u00fcr ein Auswahlverschulden. Werden Dritte auf Ersuchen\/Wunsch des Auftraggebers beigezogen, dann haftet LYYNX f\u00fcr diese Dritten gar nicht.    <\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>2.3<\/strong> Der Auftraggeber verpflichtet sich w\u00e4hrend, sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses, keine wie immer geartete Gesch\u00e4ftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich LYYNX zur Erf\u00fcllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit gleichen oder \u00e4hnlichen Beratungsleistungen beauftragen, welche auch LYYNX anbietet. <\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>2.4<\/strong> Soweit sich durch die \u00c4nderungs- und Erg\u00e4nzungsw\u00fcnsche des Auftraggebers der Aufwand erh\u00f6ht oder Termine beeinflusst werden, hat LYYNX Anspruch auf ein zus\u00e4tzliches Entgelt \/ Verschiebung der Termine. \u00c4nderungs- und\/oder Erg\u00e4nzungsw\u00fcnsche sind vom Auftraggeber schriftlich geltend zu machen. LYYNX beh\u00e4lt sich vor, \u201eChange-Requests\u201c abzulehnen, wenn dadurch eine Gef\u00e4hrdung des geplanten Projekts eintreten kann. Die Verg\u00fctung f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des \u201eChange-Requests\u201c basiert, wenn nicht anders vereinbart, auf dem in Punkt 9 vereinbarten Honorar beziehungsweise dem zugrundeliegenden Angebot.   <\/p>\n<h3 style=\"margin-top: 50px; margin-bottom: 20px;\">3. Aufkl\u00e4rungspflicht - Mitwirkungspflicht des Auftraggebers | Vollst\u00e4ndigkeitserkl\u00e4rung | Abnahme<\/h3>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>3.1<\/strong> Der Auftraggeber garantiert, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erf\u00fcllung des Beratungsauftrages an seinem Gesch\u00e4ftssitz ein ungest\u00f6rtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses f\u00f6rderliches Arbeiten erm\u00f6glichen. Der Auftraggeber stellt LYYNX den Zugang zu seinen Kommunikations- und Datenverarbeitungssystemen zur Verf\u00fcgung, sofern dies erforderlich ist. Der Zugang erfolgt \u00fcber Arbeitspl\u00e4tze beim Auftraggeber und soweit erforderlich \u00fcber einen Remotezugang f\u00fcr LYYNX.  <\/p>\n<p>Der Auftraggeber hat LYYNX ehestens \u2013 ohne jedwede Aufforderung und zeitlich w\u00e4hrend der insgesamten Vertragsbeziehung \u2013 alle Informationen schriftlich zu erteilen und alle Leistungen bereitzustellen, die f\u00fcr die Erbringung der Leistung durch LYYNX erforderlich sind.<\/p>\n<p>Der Auftraggeber hat die von ihm zur Verf\u00fcgung gestellten Informationen\/Leistungen selbst auf Tauglichkeit, Richtigkeit und Gesetzm\u00e4\u00dfigkeit zu pr\u00fcfen.<\/p>\n<p>Der Auftraggeber haftet f\u00fcr s\u00e4mtliche Sch\u00e4den und Nachteile, die durch mangelhafte, versp\u00e4tete oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstehen. Er haftet auch f\u00fcr einen dadurch bei LYYNX verursachten Mehraufwand. Wird LYYNX von Dritten wegen Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit vom Auftraggeber beigestellten Informationen und\/oder Leistungen in Anspruch genommen, so verpflichtet sich der Auftraggeber, LYYNX schad- und klaglos zu halten und LYYNX bei der Abwehr dieser Anspr\u00fcche zu unterst\u00fctzen.  <\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>3.2<\/strong> Der Auftraggeber wird LYYNX \u00fcber vorher durchgef\u00fchrte und\/oder laufende Beratungen \u2013 auch auf anderen Fachgebieten \u2013 umfassend informieren.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>3.3<\/strong> Der Auftraggeber sorgt daf\u00fcr, dass LYYNX unaufgefordert alle f\u00fcr die Erf\u00fcllung und Ausf\u00fchrung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht zur Verf\u00fcgung gestellt werden und LYYNX von allen Vorg\u00e4ngen und Umst\u00e4nden Kenntnis erh\u00e4lt, die f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrages notwendig und zweckdienlich sind. Dies gilt auch f\u00fcr alle Unterlagen, Vorg\u00e4nge und Umst\u00e4nde, die erst w\u00e4hrend der T\u00e4tigkeit bekannt werden. Erbringt der Auftraggeber eine seiner Mitwirkungspflichten trotz schriftlicher Mahnung und unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von 2 Werktagen nicht vereinbarungsgem\u00e4\u00df und k\u00f6nnen deshalb Termine nicht eingehalten werden, verlieren entsprechende Terminvereinbarungen ihre G\u00fcltigkeit und sind neu zu verhandeln. Allf\u00e4llige Nachteile jedweder Art hieraus gehen ausschlie\u00dflich zu Lasten des Auftraggebers und verzichtet dieser auf die Geltendmachung von Schadenersatz- und Haftungsanspr\u00fcchen jedweder Art in diesem Zusammenhang gegen\u00fcber LYYNX. Dieser Verzicht wird von LYYNX angenommen.    <\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>3.4<\/strong> Der Auftraggeber sorgt daf\u00fcr, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der T\u00e4tigkeit von LYYNX von dieser informiert werden.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>3.5<\/strong> LYYNX wird dem Auftraggeber von den vertragsgem\u00e4\u00df zu liefernden Dokumenten jeweils eine Version zur Abnahme \u00fcbergeben. Diese Dokumente werden vom Auftraggeber gepr\u00fcft, ob sie den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Innerhalb von 5 Werktagen nach \u00dcbergabe der Dokumente teilt der Auftraggeber LYYNX eventuelle \u00c4nderungsw\u00fcnsche mit. \u00c4nderungsw\u00fcnsche arbeitet LYYNX innerhalb einer Frist von 14 Werktagen ein. Andere Dokumente sind nicht abnahmepflichtig. Eine Abnahme der Dokumente wird nach neuerlicher Pr\u00fcfung erteilt, sofern LYYNX die \u00c4nderungen eingearbeitet hat. Infolge von \u00c4nderungen notwendiger Mehraufwand auf Seiten von LYYNX ist vom Auftraggeber gesondert zu verg\u00fcten. Die Abnahme erfolgt im beiderseitigen Einvernehmen; sollte diese binnen 14 Tagen ab schriftlicher Aufforderung nicht erfolgen, gilt das Gewerk als genehmigt\/abgenommen. Sollte eine Abnahme aufgrund von allf\u00e4lligen M\u00e4ngeln nicht m\u00f6glich sein, so ist vom Auftraggeber eine schriftliche M\u00e4ngelliste an LYYNX zu \u00fcbermitteln.        <\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>3.6<\/strong> Insoweit der Auftraggeber eigenm\u00e4chtig in Leistungen von LYYNX eingreift und \u00c4nderungen vornimmt, haftet dieser f\u00fcr einen dadurch entstehenden Mehraufwand von LYYNX (z.B. M\u00e4ngelfeststellung, Pr\u00fcfung, Korrektur, M\u00e4ngelbehebung etc.).<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>3.7<\/strong> Unvorhersehbare und\/oder unabwendbare Ereignisse \u2013 auch eine S\u00e4umigkeit des Auftraggebers bei der Erf\u00fcllung seiner vertraglichen Verpflichtungen \u2013 verl\u00e4ngern Fristen bzw. verschieben Termine um die Dauer dieses Ereignisses zuz\u00fcglich der Dauer der f\u00fcr diesen Fall zu setzenden notwendigen Ma\u00dfnahmen. Davon wird LYYNX den Auftraggeber schriftlich in Kenntnis setzen.  <\/p>\n<h3 style=\"margin-top: 50px; margin-bottom: 20px;\">4. Sicherung der Unabh\u00e4ngigkeit<\/h3>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>4.1<\/strong> Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalit\u00e4t.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>4.2<\/strong> Dem Auftraggeber ist es untersagt, Mitarbeiter von LYYNX abzuwerben und Auftr\u00e4ge gem\u00e4\u00df Leistungsspektrum von LYYNX auf eigene Rechnung anzunehmen. Diese Vereinbarung hat drei Jahre \u00fcber ein Vertragsende hinaus G\u00fcltigkeit. Bei einem Versto\u00df gegen diese Verpflichtung gilt eine Konventionalstrafe in der H\u00f6he von EUR 30.000,00 pro Versto\u00df als vereinbart. Diese unterliegt nicht dem richterlichen M\u00e4\u00dfigungsrecht.   <\/p>\n<h3 style=\"margin-top: 50px; margin-bottom: 20px;\">5. Berichterstattung | Berichtspflicht<\/h3>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>5.1<\/strong> LYYNX verpflichtet sich, \u00fcber seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch \u00fcber jene der von LYYNX beauftragten Dritten dem Auftraggeber entsprechend dem Arbeitsfortschritt Bericht zu erstatten.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>5.2<\/strong> Den Schlussbericht erh\u00e4lt der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages, nach Abschluss des Auftrages.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>5.3<\/strong> LYYNX ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes an keinen Arbeitsort und keine Arbeitszeit gebunden.<\/p>\n<h3 style=\"margin-top: 50px; margin-bottom: 20px;\">6. Schutz des geistigen Eigentums<\/h3>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>6.1<\/strong> Das Urheberrecht an den von LYYNX und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werken (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspl\u00e4ne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entw\u00fcrfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datentr\u00e4ger etc.) verbleibt bei LYYNX. Diese d\u00fcrfen vom Auftraggeber w\u00e4hrend und nach Beendigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses ausschlie\u00dflich f\u00fcr die vom Vertrag erfassten Zwecke genutzt werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Werk ohne ausdr\u00fcckliche Zustimmung von LYYNX zu vervielf\u00e4ltigen, verbreiten, verleihen oder der \u00d6ffentlichkeit zur Verf\u00fcgung zu stellen. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielf\u00e4ltigung, Verbreitung, Verleihung oder Zug\u00e4nglichmachung des Werkes eine Haftung von LYYNX \u2013 insbesondere etwa f\u00fcr die Richtigkeit des Werkes \u2013 gegen\u00fcber Dritten.   <\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>6.2<\/strong> Bei einem Versto\u00df des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen ist LYYNX zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses und zur Geltendmachung von jedweden gesetzlichen Anspr\u00fcchen, insbesondere Anspr\u00fcche auf Unterlassung, Beseitigung, Urteilsver\u00f6ffentlichung, angemessenes Entgelt, Herausgabe des Gewinns und Schadenersatz berechtigt.<\/p>\n<h3 style=\"margin-top: 50px; margin-bottom: 20px;\">7. Gew\u00e4hrleistung | Haftung | Schadenersatz<\/h3>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>7.1<\/strong> Die nachfolgenden Bestimmungen der Gew\u00e4hrleistung ersetzen die Bestimmungen des gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungsrechtes und Schadenersatzrechtes.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>7.2<\/strong> Beanstandungen wegen entdeckter M\u00e4ngel sind vom Auftraggeber unverz\u00fcglich, l\u00e4ngstens binnen 5 Tagen nach \u00dcbergabe, schriftlich zu r\u00fcgen. Die schriftliche R\u00fcge hat den Mangel detailliert zu beschreiben. Wird ein Mangel nicht rechtzeitig ger\u00fcgt, gilt die Leistung \/ das Werk als vorbehaltslos angenommen. Verdeckte M\u00e4ngel \/ Sch\u00e4den, welche erst nach Ablauf von 5 Tagen, jedoch noch innerhalb der Gew\u00e4hrleistungs-, Schadenersatzfrist auftreten, sind vom Auftraggeber ebenfalls binnen 5 Tagen ab Erkennbarkeit zu r\u00fcgen.   <\/p>\n<p>Der Verpflichtung zur R\u00fcge unterliegen alle M\u00e4ngel und Sch\u00e4den, die der Auftraggeber mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers bei entsprechender Kontrolle erkennen muss. Bei nicht rechtzeitiger R\u00fcge eines Mangels durch den Auftraggeber ist die Geltendmachung von Gew\u00e4hrleistungs- und Schadenersatzanspr\u00fcchen sowie von Anspr\u00fcchen aufgrund anderer Haftungsregeln, insbesondere von Regressanspr\u00fcchen, des Auftragsgebers ausgeschlossen. <\/p>\n<p>LYYNX ist ohne R\u00fccksicht auf ein Verschulden berechtigt, bekannt gewordene M\u00e4ngel an seiner Leistung zu beheben. LYYNX wird den Auftraggeber hiervon unverz\u00fcglich in Kenntnis setzen und hat der Auftraggeber LYYNX die M\u00e4ngelbehebung zu erm\u00f6glichen. <\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>7.3<\/strong> LYYNX gew\u00e4hrleistet nicht und \u00fcbernimmt auch keine Haftung daf\u00fcr, dass Daten des Auftraggebers gesichert werden, es sei denn, Abweichendes ist vereinbart.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>7.4<\/strong> Gew\u00e4hrleistungs- und Haftungsanspr\u00fcche des Auftraggebers entfallen zur G\u00e4nze, wenn M\u00e4ngel verursacht werden durch \u00e4u\u00dfere Einwirkungen, Modifikationen, unzul\u00e4ngliche Einsatzbedingungen, Bedienungsfehler, unsachgem\u00e4\u00dfe Bedienung (einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf die Nutzung von Maschinenkapazit\u00e4ten, deren Nutzung mit LYYNX nicht in schriftlicher Form vereinbart wurde), Einsatz au\u00dferhalb der spezifizierten Einsatzbedingungen, unzureichende Wartung durch den Auftraggeber oder einen Dritten oder Fehler durch ein nicht von LYYNX geliefertes Produkt.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>7.5<\/strong> Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, bei Vorliegen blo\u00df geringf\u00fcgiger M\u00e4ngel die \u00dcbernahme der Leistung zu verweigern. Wird die \u00dcbernahme durch den Auftraggeber ohne triftigen Grund verweigert, dies auch wiederholt, gilt die \u00dcbernahme als erfolgt. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Leistung durch LYYNX als mangelfrei erbracht.  <\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>7.6<\/strong> Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt 6 Monate ab \u00dcbergabe. Der Zeitpunkt der \u00dcbergabe ist mangels abweichender Vereinbarung der Fertigstellungszeitpunkt. Das Vorliegen eines Mangels ist vom Auftraggeber zu beweisen. \u00a7 924 ABGB findet keine Anwendung.   <\/p>\n<p>Nach Feststellung des Mangels wird LYYNX die Wahl zwischen Verbesserung, Austausch, Wandlung oder Preisminderung vornehmen. Durch die Behebung des Mangels wird die Gew\u00e4hrleistungsfrist weder verl\u00e4ngert noch beginnt diese f\u00fcr den von der M\u00e4ngelbehebung betroffenen Leistungsteil neu zu laufen. <\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>7.7<\/strong> Der Auftragnehmer hat LYYNX bei einer m\u00f6glichen M\u00e4ngelbeseitigung nach Kr\u00e4ften zu unterst\u00fctzen, insbesondere alle zumutbaren Ma\u00dfnahmen zur Datensicherung zu ergreifen. Der Auftraggeber kann Ersatzleistungen von LYYNX nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem Grund unzumutbar ist. <\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>7.8<\/strong> Behebungen eines vom Auftraggeber behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dar. Der Auftraggeber hat LYYNX zumindest drei Versuche zur M\u00e4ngelbeseitigung einzur\u00e4umen. <\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>7.9<\/strong> Erweisen sich M\u00e4ngelbehauptungen des Auftraggebers als unberechtigt, ist dieser verpflichtet, entstandene Aufwendungen f\u00fcr die Feststellung der M\u00e4ngelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>7.10<\/strong> Ein Regress nach \u00a7 933b ABGB gegen LYYNX ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>7.11<\/strong> Die Haftung von LYYNX f\u00fcr Schadenersatz und sonstige Anspr\u00fcche aufgrund von Haftungsbestimmungen \u2013 auch f\u00fcr Regressanspr\u00fcche \u2013 beschr\u00e4nkt sich auf Vorsatz und krass grobe Fahrl\u00e4ssigkeit. Die Haftung f\u00fcr schlicht grobe und leichte Fahrl\u00e4ssigkeit, f\u00fcr Verlust oder Besch\u00e4digung von Daten, f\u00fcr jederzeitige Herstellbarkeit der gew\u00fcnschten Verbindung, f\u00fcr ver\u00e4nderte Daten, der Ersatz von Folgesch\u00e4den, indirekte\/mittelbare Sch\u00e4den, Verm\u00f6genssch\u00e4den, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste, Sch\u00e4den aus Anspr\u00fcchen Dritter gegen den Auftraggeber, entgangener Gewinn, Gesch\u00e4ftsentgang, Goodwill ist ausgeschlossen. <\/p>\n<p>Derartige Anspr\u00fcche verj\u00e4hren in sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Sch\u00e4diger.<\/p>\n<p>Die Beweislastumkehr zu Lasten von LYYNX ist ausgeschlossen. Insbesondere das Vorliegen eines Mangels zum \u00dcbergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, die Rechtzeitigkeit der M\u00e4ngelr\u00fcge sowie das Vorliegen und der Grad des Verschuldens sind vom Auftraggeber zu beweisen. <\/p>\n<p>Ein Regress nach \u00a7 12 PHG gegen LYYNX ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>7.12<\/strong> Die Haftung von LYYNX, gleich aus welchem Rechtsgrund, f\u00fcr alle tats\u00e4chlichen unmittelbaren Sch\u00e4den wird f\u00fcr jedes schadensverursachende Ereignis mit maximal EUR 100.000,00 begrenzt. Wenn der Gesamtschaden h\u00f6her ist, verringern sich die Ersatzanspr\u00fcche der einzelnen Gesch\u00e4digten anteilig. <\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>7.13<\/strong> LYYNX \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr s\u00e4mtliche vom Auftraggeber oder Dritten f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Arbeiten zur Verf\u00fcgung gestellten Materialen, Ger\u00e4ten, Programmen etc.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>7.14<\/strong> LYYNX haftet nicht f\u00fcr seine Erf\u00fcllungsgehilfen. Insoweit dieser Ausschluss nicht im Einzelnen ausverhandelt wurde, ist nachfolgender Absatz anwendbar. <\/p>\n<p>Die Haftungsbegrenzungen umfassen auch Anspr\u00fcche gegen Mitarbeiter, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen von LYYNX.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>7.15<\/strong> Das Recht auf Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums und wegen Verk\u00fcrzung \u00fcber die H\u00e4lfte durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>7.16<\/strong> F\u00fcr den Fall der nicht vereinbarungsgem\u00e4\u00dfen Vertragserf\u00fcllung ist der Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung von Anspr\u00fcchen berechtigt, wenn dieser LYYNX schriftlich eine angemessene, zumindest 21-t\u00e4gige Nachfrist einger\u00e4umt hat. Dies gilt auch f\u00fcr die Aufk\u00fcndigung des Vertrages aus wichtigem Grund. <\/p>\n<h3 style=\"margin-top: 50px; margin-bottom: 20px;\">8. Geheimhaltung | Datenschutz<\/h3>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>8.1<\/strong> LYYNX verpflichtet sich zu Stillschweigen \u00fcber alle LYYNX zur Kenntnis gelangenden gesch\u00e4ftlichen Angelegenheiten, insbesondere Gesch\u00e4fts- und Betriebsgeheimnisse sowie \u00fcber jedwede Information, die LYYNX \u00fcber Art, Betriebsumfang und praktische T\u00e4tigkeit des Auftraggebers erh\u00e4lt.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>8.2<\/strong> LYYNX ist \u00fcber den gesamten Inhalt des Werkes sowie s\u00e4mtliche Informationen und Umst\u00e4nde, die LYYNX im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch \u00fcber die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegen\u00fcber zur Verschwiegenheit verpflichtet.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>8.3<\/strong> LYYNX ist von der Verschwiegenheit gegen\u00fcber allf\u00e4lligen Gehilfen und Stellvertretern, denen sich LYYNX bedient, entbunden. LYYNX hat die Verpflichtung zur Verschwiegenheit auf diese zu \u00fcberbinden. <\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>8.4<\/strong> Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch \u00fcber das Ende des Vertragsverh\u00e4ltnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlicher Aussageverpflichtungen. <\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>8.5<\/strong> LYYNX ist berechtigt, anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverh\u00e4ltnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber garantiert LYYNX, dass hierf\u00fcr s\u00e4mtliche erforderlichen Ma\u00dfnahmen, insbesondere jene im Sinne des geltenden Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserkl\u00e4rungen der Betroffenen, getroffen werden (siehe hierzu Vereinbarung zum Datenschutz). <\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>8.6<\/strong> F\u00fcr die Zwecke dieser Vereinbarung gelten ausnahmslos alle Informationen (darunter auch, nicht jedoch ausschlie\u00dflich, technische, praktische und wirtschaftliche Informationen) als vertrauliche Informationen, mit Ausnahme der in den folgenden Punkten a) bis c) genannten:<\/p>\n<div style=\"margin-left: 20px; margin-bottom: 30px;\">\n<div style=\"display: flex; align-items: flex-start; margin-bottom: 15px;\">\n<div style=\"width: 25px; flex-shrink: 0;\">a)<\/div>\n<div>Informationen, die der \u00d6ffentlichkeit vollst\u00e4ndig bekannt sind oder werden und dieser Umstand nicht auf einen Versto\u00df gegen die hierin enthaltenen Verpflichtungen zur\u00fcckzuf\u00fchren ist.<\/div>\n<\/p><\/div>\n<div style=\"display: flex; align-items: flex-start; margin-bottom: 15px;\">\n<div style=\"width: 25px; flex-shrink: 0;\">b)<\/div>\n<div>Informationen, von denen eine Partei nachweisen kann, dass sie sich bereits in ihrem Besitz befanden, bevor sie sie von der jeweils anderen Partei erhielt.<\/div>\n<\/p><\/div>\n<div style=\"display: flex; align-items: flex-start; margin-bottom: 15px;\">\n<div style=\"width: 25px; flex-shrink: 0;\">c)<\/div>\n<div>Informationen, die eine Partei von einer dritten Partei ohne Offenlegungsbeschr\u00e4nkungen erhalten hat oder erhalten wird.<\/div>\n<\/p><\/div>\n<\/div>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>8.7<\/strong> Die Vertragsteile verpflichten sich, Passw\u00f6rter geheim zu halten und diese unverz\u00fcglich zu \u00e4ndern, sobald die Vermutung besteht, dass unberechtigte Dritte von diesen Kenntnis erlangt haben k\u00f6nnten. Der Auftraggeber wird LYYNX sofort informieren, wenn ein entsprechender Verdacht besteht und umgekehrt. Sollte LYYNX \u00c4nderungen der Passw\u00f6rter vornehmen, so wird sie den Auftraggeber hier\u00fcber ehestens in Kenntnis setzen. Diese Passw\u00f6rter werden vom Auftraggeber ausschlie\u00dflich an hierf\u00fcr autorisierte Personen des Auftraggebers \u00fcbergeben.   <\/p>\n<h3 style=\"margin-top: 50px; margin-bottom: 20px;\">9. Honorar<\/h3>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>9.1<\/strong> Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erh\u00e4lt LYYNX ein Honorar gem\u00e4\u00df Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und LYYNX. LYYNX ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen sowie ein Aconto gegen\u00fcber dem Auftraggeber geltend zu machen. Das Honorar ist - soweit nicht anders vereinbart - jeweils unter hiermit vereinbartem Aufrechnungsverzicht mit Rechnungslegung durch LYYNX zur Zahlung f\u00e4llig. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. F\u00fcr den Fall des Zahlungsverzuges werden 10 Prozent Verzugszinsen per anno vereinbart. Der Auftraggeber hat alle f\u00fcr den Fall der Nichtzahlung notwendigen und zweckdienlichen Ma\u00dfnahmen (Inkasso, Rechtsanwaltskosten etc.) zu tragen.     <\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>9.2<\/strong> LYYNX wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen. Soweit nicht ausdr\u00fccklich anders ausgewiesen, verstehen sich alle Preisangaben zuz\u00fcglich der jeweils g\u00fcltigen Umsatzsteuer. Werden innerhalb des Berechnungszeitraumes Steuers\u00e4tze oder Verg\u00fctungen ge\u00e4ndert, so gelten ausschlie\u00dflich die in diesem Vertrag geltenden S\u00e4tze.  <\/p>\n<p>Alle Leistungen durch LYYNX, die nicht ausdr\u00fccklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, wie z.B. sp\u00e4ter vereinbarte Zusatzleistungen, sind gesondert zu entlohnen. LYYNX ist berechtigt, Teilleistungen zu verrechnen. <\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>9.3<\/strong> Bei Vertr\u00e4gen auf unbestimmte Zeit oder bei solchen, die sich automatisch verl\u00e4ngern, ist LYYNX berechtigt, j\u00e4hrlich eine angemessene Preisanpassung unter Ber\u00fccksichtigung der Inflation, Verbraucher- und Erzeugerpreisindex, Kollektivvertragsabschl\u00fcsse, W\u00e4hrungsschwankungen sowie \u00e4hnlicher von LYYNX nicht beeinflussbarer Umst\u00e4nde vorzunehmen.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>9.4<\/strong> Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten etc. sind gegen Rechnungslegung durch LYYNX vom Auftraggeber zus\u00e4tzlich zu ersetzen. F\u00fcr Reisespesen gelten die gesetzlichen Bestimmungen wie amtliches Kilometergeld. F\u00fcr \u00dcbernachtungen werden maximal EUR 130,00 pro \u00dcbernachtung in Rechnung gestellt.  <\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>9.5<\/strong> Unterbleibt die Ausf\u00fchrung des vereinbarten Werkes aus Gr\u00fcnden, die auf Seiten des Auftraggebers liegen oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses durch LYYNX, so beh\u00e4lt LYYNX den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars, abz\u00fcglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar f\u00fcr jene Stundenanzahl, die f\u00fcr das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abz\u00fcglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars f\u00fcr jene Leistungen, die LYYNX bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.  <\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>9.6<\/strong> Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist LYYNX von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer - aus der Nichtzahlung resultierender Anspr\u00fcche - wird dadurch aber nicht ber\u00fchrt. <\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>9.7<\/strong> F\u00fcr den Fall eines abweichenden Rechnungsempf\u00e4ngers vom Auftraggeber wird vereinbart, dass der Auftraggeber ungeachtet dessen das vereinbarte Entgelt f\u00fcr den Fall der Nichtbezahlung durch den Rechnungsadressaten in seine Zahlungsverpflichtung \u00fcbernimmt und binnen 7 Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch LYYNX Zahlung leistet.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>9.8<\/strong> Sind f\u00fcr die Leistungserbringung Stunden- oder Tagess\u00e4tze vereinbart, so gelten diese f\u00fcr die Normalarbeitszeit Montag \u2013 Freitag von 08:00 \u2013 18:00 Uhr. Leistungen, welche montags bis freitags von 18:00 \u2013 22:00 erbracht werden, werden mit einem 50% Aufschlag in Rechnung gestellt. Leistungen, welche au\u00dferhalb dieser Zeitr\u00e4ume erbracht werden (Nachtstunden sowie Wochenende und Feiertage), werden mit einem 100% Aufschlag in Rechnung gestellt. Leistungen au\u00dferhalb der Normalarbeitszeit sind grunds\u00e4tzlich mit dem Auftraggeber abzustimmen.   <\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>9.9<\/strong> Im Falle der Aufk\u00fcndigung des Vertrages hat LYYNX Anspruch auf Verg\u00fctung f\u00fcr alle durch LYYNX bis zum Wirksamwerden der K\u00fcndigung erbrachten Leistungen. Sofern LYYNX dar\u00fcber hinaus im Hinblick auf die Erf\u00fcllung dieses Vertrags vertragliche Verpflichtungen gegen\u00fcber Dritten eingegangen ist oder Investitionen get\u00e4tigt hat und diese infolge der K\u00fcndigung nicht mehr ben\u00f6tigt werden, hat der Auftraggeber LYYNX alle \u2013 infolge solcher eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen entstehenden Kosten \u2013 zu ersetzen. <\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>9.10<\/strong> Wird mit dem Auftraggeber ein Stundenkontingent (Stundenpool) vereinbart, so gilt abweichend zu 9.1. folgendes: <\/p>\n<p>LYYNX legt eine Rechnung \u00fcber das vereinbarte Stundenkontingent im Voraus f\u00fcr den definierten Stundenkontingent-Zeitraum. Der Auftraggeber ist berechtigt, in diesem Zeitraum Leistungen von LYYNX abzurufen, solange das Volumen der Rahmenvereinbarung nicht verbraucht ist. Sollte das Volumen vor dem Ende des vereinbarten Zeitraumes aufgebraucht sein, kann der Kunde das Stundenkontingent zu den gleichen Bedingungen erh\u00f6hen. Die zus\u00e4tzlich vereinbarten Stunden werden sofort in Rechnung gestellt und gelten bis zum Ablauf des Stundenkontingent-Zeitraums. Nicht verbrauchte Stunden verfallen nach Ablauf des Stundenkontingent-Zeitraums. Es erfolgt keine R\u00fcckzahlung von bereits bezahlten Stunden. LYYNX verpflichtet sich, Ressourcen f\u00fcr den Auftraggeber w\u00e4hrend des Stundenkontingent-Zeitraumes entsprechend vorzuhalten.      <\/p>\n<h3 style=\"margin-top: 50px; margin-bottom: 20px;\">10. Elektronische Rechnungslegung<\/h3>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>10.1<\/strong> LYYNX ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu legen. Der Auftraggeber erkl\u00e4rt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch LYYNX ausdr\u00fccklich einverstanden. <\/p>\n<h3 style=\"margin-top: 50px; margin-bottom: 20px;\">11. Dauer des Vertrages<\/h3>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>11.1<\/strong> Dieser Vertrag endet grunds\u00e4tzlich mit dem Abschluss des Projekts beziehungsweise mit der Beendigung der vereinbarten Service-Dauer (Servicebeschreibung, Statement of Work).<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>11.2<\/strong> Der Vertrag kann ungeachtet dessen jederzeit aus wichtigen Gr\u00fcnden von jeder Seite ohne Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist aufgek\u00fcndigt werden. Ein wichtiger Grund ist: <\/p>\n<div style=\"margin-left: 20px; margin-bottom: 30px;\">\n<div style=\"display: flex; align-items: flex-start; margin-bottom: 12px;\">\n        <svg viewbox=\"400 -680 200 400\" width=\"10\" height=\"10\" fill=\"currentColor\" style=\"flex-shrink: 0; margin-top: 8px; margin-right: 15px;\"><path d=\"M400-280v-400l200 200-200 200Z\"><\/path><\/svg><\/p>\n<div>wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt;<\/div>\n<\/p><\/div>\n<div style=\"display: flex; align-items: flex-start; margin-bottom: 12px;\">\n        <svg viewbox=\"400 -680 200 400\" width=\"10\" height=\"10\" fill=\"currentColor\" style=\"flex-shrink: 0; margin-top: 8px; margin-right: 15px;\"><path d=\"M400-280v-400l200 200-200 200Z\"><\/path><\/svg><\/p>\n<div>wenn \u00fcber das Verm\u00f6gen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren er\u00f6ffnet wird;<\/div>\n<\/p><\/div>\n<div style=\"display: flex; align-items: flex-start; margin-bottom: 12px;\">\n        <svg viewbox=\"400 -680 200 400\" width=\"10\" height=\"10\" fill=\"currentColor\" style=\"flex-shrink: 0; margin-top: 8px; margin-right: 15px;\"><path d=\"M400-280v-400l200 200-200 200Z\"><\/path><\/svg><\/p>\n<div>wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonit\u00e4t eines Vertragspartners, \u00fcber den kein Insolvenzverfahren er\u00f6ffnet ist, bestehen und dieser auf Aufforderung durch LYYNX weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistungserbringung durch LYYNX eine taugliche Sicherheit erbringt.<\/div>\n<\/p><\/div>\n<\/div>\n<h3 style=\"margin-top: 50px; margin-bottom: 20px;\">12. Schlussbestimmungen<\/h3>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>12.1<\/strong> Die Vertragsparteien best\u00e4tigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allf\u00e4llige \u00c4nderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>12.2<\/strong> M\u00fcndliche Nebenabreden bestehen nicht.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\"><strong>12.3<\/strong> Als ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand bei allen sich aus diesem Vertragsverh\u00e4ltnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten wird ausschlie\u00dflich das sachlich zust\u00e4ndige Gericht in Wien vereinbart.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\">Erf\u00fcllungsort f\u00fcr Lieferung, Leistung und Zahlung ist ausschlie\u00dflich Wien.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 20px;\">Diese Vereinbarung unterliegt \u00f6sterreichischem materiellem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechtes (CISG).<\/p>\n<\/div>\n<\/div><\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n\n<div class=\"et_pb_section_2 et_pb_section et_section_regular et_flex_section preset--module--divi-section--default\">\n<div class=\"et_pb_row_2 et_pb_row et_flex_row preset--module--divi-row--default\">\n<div class=\"et_pb_column_2 et_pb_column et-last-child et_flex_column et_pb_css_mix_blend_mode_passthrough et_flex_column_24_24 et_flex_column_24_24_tablet et_flex_column_24_24_phone\">\n<div class=\"et_pb_text_2 et_pb_text et_pb_bg_layout_light et_pb_module et_flex_module preset--module--divi-text--default\"><div class=\"et_pb_text_inner\"><div class=\"lyynx-pre-footer-claim\">Wir sprechen Lizenzmanagement<\/div>\n<\/div><\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-2335","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lyynx.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2335","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lyynx.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lyynx.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lyynx.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lyynx.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2335"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lyynx.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2335\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lyynx.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2335"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}